Corona-Virus: BLEIBT ZUHAUSE – #StayAtHome

Liebe 08er, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Unsere Sportanlage ist seit Freitagabend geschlossen. Somit ist nicht nur der Spielbetrieb sondern auch der Trainingsbetrieb eingestellt!

Wir sind dankbar, dass Ihr Euch daran haltet und nicht die Sportanlage für Freizeitaktivitäten nutzt!

Es fällt uns allen sicherlich sehr schwer, auf unseren gewohnten und geliebten Alltag zu verzichten! Es ist eine außergewöhnliche Zeit! Und diese außergewöhnliche Zeit braucht außergewöhnliche Maßnahmen! Viele mögen das nicht verstehen, aber es ist extrem wichtig, dass wir unseren Alltag runterfahren und einfach zuhause bleiben!! Gegen einen Spaziergang ist nichts einzuwenden, wenn man die Grundregeln bezüglich Abstand halten und Hygiene beachtet!

Bitte haltet Euch daran und BLEIBT ZUHAUSE, wenn ihr nicht zwingend rausgehen müsst. Wir alle wollen doch so schnell wie möglich wieder unseren normalen Alltag zurück. Wir alle möchten wieder unsere Freunde/Freundinnen treffen, zusammen Fußball spielen, zusammen etwas trinken gehen und Sport treiben. Das alles geht nur, wenn wir jetzt alles herunterfahren und uns an die Regeln halten. Sollten wir jetzt nicht die Maßnahmen einhalten, dann wird dies zur Konsequenz haben, dass die Sperrungen der Sportanlagen und die Einschränkung des öffentlichen Lebens immer länger andauern wird!

Also unser Appell an Euch: BLEIBT ZUHAUSE – #StayAtHome

Horst 08 trauert um Heinrich Büscher

Der SV Horst-Emscher 08 trauert um sein ältestes Vereinsmitglied

Heinrich Büscher

Heinrich verstarb am 6.8.2019, er wurde 90 Jahre alt. Am 09.03.2019 konnte er noch seinen 90. Geburtstag im Kreise seiner Lieben feiern. Heinrich Büscher gehörte unserem Verein seit 1949 an. Er spielte viele Jahre für unseren Club Fußball und war auch als Trainer erfolgreich tätig. Heinrich war ein allseits geachteter und beliebter Mensch.

Ruhe in Frieden lieber Heinrich.

6. Familientag bei Horst 08 am 07. Juli 2019

6. Familientag bei Horst 08 am 07. Juli 2019

Am Sonntag, den 07. Juli, ab 10:00 Uhr steigt der inzwischen 6. Familientag beim SV Horst-Emscher 08. Es soll wieder ein Fest für die ganze Familie, für große und kleine Besucher werden. Für Sport und Spiel und gute Verpflegung ist selbstverständlich wieder gesorgt. Es wartet die Besucher erneut ein attraktives Rahmenprogramm. Sportlicher Höhepunkt ist der Volksbank Kids Cup, ein Turnier für E-Jugendliche, dass um 10:00 Uhr angepfiffen wird. Die neue Landesliga-Mannschaft der Nullachter stellt sich vor und trägt am Nachmittag (15:30 Uhr) ein Vorbereitungsspiel gegen die Spvgg. Erkenschwick aus. Es verspricht wieder ein schöner Sonntag zu werden.

Neuer Vorstand beim SV Horst 08

Die gestrige Mitgliederversammlung hat einen neuen Vorstand gewählt. Nachdem im Herbst 2018 feststand, dass vier der acht Vorstandsmitglieder nicht weitermachen werden, wurde in einer intensiven Übergangszeit ein neuer Vorstand gebildet. Da die Arbeit in einem Verein dieser Größenordnung nicht auf wenigen Schultern getragen werden kann, hat man sich schlussendlich dazu entschlossen, die alten Vorstandsstrukturen aufzulösen und durch ein „Ressort“-Konzept, die Arbeit in einem gleichberechtigten Vorstand aufzuteilen.

Der neue Vorstand umfasst fünf Ressorts: 1. Allgemeine Steuerung, 2. Personal, Organisation & Geschäftsstelle, 3. Finanzen, 4. Sport und 5. Vereinsmanagement.
Am gestrigen Abend wurden zwölf Vorstandsmitglieder gewählt, die in diesen Ressorts ihre Arbeit aufnehmen. (Siehe Grafik)

Mit diesem Wechsel werden auch weitere Zeichen gesetzt: So tritt nun eine jüngere Generation an, um die Geschicke des Vereins zu lenken. Auch sind nun Frauen erstmals Teil des Vorstandes.

Wir freuen uns sehr über die Arbeit im neuen Vorstand und hoffen, dass wir die Interessen aller Mitglieder in Zukunft gut vertreten können.
Zudem wollen wir uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern für ihre hervorragende Arbeit in den letzten Jahren bedanken.

In den nächsten Tagen werden wir Steckbriefe von jedem Vorstandsmitglied hochladen, sodass Ihr die einzelnen Vorstände kennenlernt und einen Überblick über die Inhalte der einzelnen Ressorts bekommt.

Euer neuer Vorstand

#UnsereHeimatUnsereLiebeSVHorst08

Einladung zur Mitgliederversammlung / Satzungsänderung

Liebes Mitglied,

 

wir laden Dich (Mitglieder ab 18 Jahre) zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung herzlich ein.

 

 

Mittwoch, 22. Mai 2019, 19:00 Uhr

Kicker-Cafe, Sportanlage Auf dem Schollbruch 58, 45899 Gelsenkirchen-Horst   

                                         

Die Mitgliederversammlung ist der oberste und wichtigste Entscheidungsträger in unserem Verein. Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und auf engagierte Beteiligung in der Versammlung.

Tagesordnungspunkte:

TOP 1:           Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der fristgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit der Versammlung

 

TOP 2            Wahl des/r Protokollführer-/in

 

 TOP 3:           Wahl des/r Versammlungsleiters/-leiterin


TOP 4:           Anträge zur Tagesordnung


TOP 5:           Verabschiedung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom                               15.03.2018

 

TOP 6:           Jahresberichte

                        6.1      Jahresbericht des Vorstands 

                        6.2      Jahresberichte aus den Abteilungen

Fußball-Senioren, Fußball-Jugend, Alte Herren, Kampfsport,        Damengymnastik, Kinderturnen, Tennis, Circus Wolke, Tanz & Fitness

 

TOP 7:           Finanzen    

                     7.1 Jahresbericht des Kassierers

                     7.2      Bericht der Kassenprüfer

 

TOP 8:           Satzungsänderung

 

TOP 9:           Entlastung des Vorstandes

 

TOP 10:         Vorstandswahlen

 

TOP 11:         Bestätigung der Neuwahlen Abteilungsleiter/-innen

 

TOP 12:        Planungen 2019

                     12.1 Vorstellung des Haushalts 2019

                     12.2 Beitragserhöhung ab dem 01.07.2019

                     12.3 Veranstaltungen 2019

 

TOP 13:        Ehrung der Jubilare

 

TOP 14:        Schlusswort

 

Anträge zur Tagesordnung müssen eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand gerichtet werden.

 

Änderung der Satzung des SV Horst-Emscher 08 (2019)

1. Hintergründe und Begründung

Die Erfahrungen in vielen Vereinen zeigen, dass die Vereinsatzungen bei der Berücksichtigung der organisatorischen Bedürfnisse des Vereins weit hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurückbleiben. Gerade Größe und Zusammensetzung des Vorstands sind ein typisches Beispiel dafür. Die meisten Vereinsatzungen legen bestimmte Ämter innerhalb des Vorstands fest – wie 1. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer usw. Weil diese Funktionen meist nicht näher definiert sind, haben diese Zuweisungen kaum Bedeutung. So hat z.B. der 1. Vorsitzende keine Sonderrechte, wenn es die Satzung nicht so vorgibt. Das Gleiche gilt auch für die Haftung des Vorstands. Auch hier haben die Vorsitzenden keinen Sonderstatus – es sei denn, sie sind die einzigen vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands.

Die gesetzliche Vorgabe lautet lediglich, dass der Verein einen Vorstand haben muss. Er muss aus mindestens einer Person bestehen, die den Verein nach außen hin vertritt. Gesetzliche Vorgaben für bestimmte Ämter gibt es nicht, diese Vorgaben können allein aus einer Satzung folgen.

Die Vorgabe bestimmter Ämter durch eine Satzung erschwert es nicht selten, Kandidaten für die jeweiligen Ämter zu finden. Gerade der Posten des Vorsitzenden ist wegen der vermeintlich höheren Verantwortung oft schwer zu besetzen.

Die Lösung kann darin bestehen, auf eine Ämterzuweisung komplett zu verzichten und eine etwaige Ressortaufteilung dem Vorstand (im Rahmen einer Geschäftsordnung) zu überlassen. Eine gleichverteilte Verantwortung erleichtert es darüber hinaus, zur Mitarbeit im Vorstand zu motivieren.

Ein weiteres Problem bei der Wahl des Vorstands ist, dass häufig nicht alle vorgesehenen Ämter besetzt werden können – ein Problem, das sich ebenfalls ausschließlich aus der Satzung ergibt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder muss nämlich nicht geregelt werden. Nur eine Mindestzahl muss festgelegt sein.

Es bietet sich deswegen an, die Regelungen in unserer Satzung zur Größe und der Zusammensetzung des Vorstandes an die – auch aktuellen – Erforderlichkeiten anzupassen. Finden sich nicht ausreichend Kandidaten für die in der Satzung vorgesehenen Ämter, bliebe als Ausweg ohnehin nur eine Satzungsänderung.

Besser ist es daher, hier vorzubauen, was wir mit der vorgestellten Satzungsänderung beabsichtigen.

2. Vorgenommene Änderungen

Alte Version:

5.1 Mitgliederversammlung

5.1.4    Die Mitgliederversammlung wird geleitet vom Vorsitzenden, seinem Stellver­treter oder einem zu wählenden Versammlungsleiter.

Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Jahr Mitglied sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters.

Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wahlen erfolgen durch Stimmzettel. Sie können durch Handzeichen erfolgen, falls kein Widerspruch erhoben wird. Blockwahlen sind generell möglich. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.

5.3 Vorstand

5.3     Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

–      dem 1. Vorsitzender

–      dem 2. Vorsitzender

–      dem Geschäftsführer und dessen Stellvertreter

–      dem 1. Kassierer und dessen Stellvertreter

–      dem Vorsitzenden des Jugendausschusses

–      dem Geschäftsführer des Jugendausschusses

–      dem Vereinsmanager und dessen Stellvertreter

 

5.3.2    Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer und dessen Stell­vertreter, der 1. Kassierer und dessen Stellvertreter, der Vereinsmanager und dessen Stellvertreter werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Sie bleiben im Amt bis Neuwahlen durchgeführt sind.

Wiederwahl ist zulässig.

Scheidet ein Vorstandsmitglied während seine Amtszeit aus, findet in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlzeit statt. Gewählt bzw. bestätigt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.

Der Vorsitzende und der Geschäftsführer des Jugendausschusses werden nach den Bestimmungen der Jugendordnung vom Vereinsjugendtag gewählt und bedürfen der Bestätigung der Mitgliederversammlung.

Scheidet ein Jugendvertreter vorzeitig aus, nimmt der Vereinsjugendtag eine Ergänzungswahl vor, die von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.

Neue Version:

5.1 Mitgliederversammlung

5.1.4    Die Mitgliederversammlung wird geleitet vom der Mitgliederversammlung beiwohnenden ältesten vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder einem zu wählenden Versammlungsleiter.

Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Jahr Mitglied sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wahlen erfolgen durch Stimmzettel. Sie können durch Handzeichen erfolgen, falls kein Widerspruch erhoben wird. Blockwahlen sind generell möglich. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.

5.3 Vorstand

5.3     Der Vorstand besteht aus insgesamt bis zu zwölf Mitgliedern wie folgt:

  1. a) zwei bis sechs vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder,
  2. b) der Vorsitzende des Jugendausschusses und dessen Stellvertreter,
  3. c) bis zu acht weitere Vorstandsmitglieder.

Die vorstehend unter a) genannten Vorstandsmitglieder bilden den vertretungsberechtigten Vorstand i. S. d. § 26 BGB. Je zwei Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergericht­lich.

Über die Zahl der zu bestellenden vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gem. lit. a) und der zu bestellenden weiteren Vorstandsmitglieder gem. lit. c) entscheidet die Mitgliederversammlung vor der jeweiligen Vorstandswahl. Der Vorstand kann sich zur Regelung der internen Aufgabenverteilung eine Geschäftsordnung geben.

5.3.2    Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Sie bleiben im Amt bis Neuwahlen durchgeführt sind.

Wiederwahl ist zulässig. Gewählt bzw. bestätigt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.

Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, findet in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlzeit statt. Bis zur Ergänzungswahl hat der Vorstand das Recht sich durch Vorstandsbeschluss selbst zu ergänzen.

Der Vorsitzende und der Stellvertreter des Jugendausschusses werden nach den Bestimmungen der Jugendordnung vom Vereinsjugendtag gewählt und bedürfen der Bestätigung der Mitgliederversammlung.

Scheidet ein Jugendvertreter vorzeitig aus, nimmt der Vereinsjugendtag eine Ergänzungswahl vor, die von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.

 

Termine 2019

Auch im Jahr 2019 stehen wieder einige Turniere und Veranstaltungen an.

 

Samstag, 20.04. (Ostersamstag): U11-Turnier 

Mittwoch, 01.05. (Tag der Arbeit): U17-Turnier 

Samstag, 08.06. (Pfingstsamstag): U12-Turnier 

Sonntag, 09.06. (Pfingstsonntag): Dr. Pottbrock-Pokal (U9-Turnier)

Freitag, 14.06. – Sonntag, 16.06.: Camp der Knappen-Fußballschule (FC Schalke 04)

Donnerstag, 20.06. (Fronleichnam): Willi-Waterwiese-Gedächtnis-Cup (U13-Turnier)

Samstag, 06.07.: Mixed-Team-Cup

Sonntag, 07.07.: 6. 08er-Familientag mit Jugend-Turnier 

Freitag, 23.08.: Wir-im-Revier-Cup

Samstag, 24.08.:  Arche-Noah Cup (U15-Turnier)

Unsere Mitgliederversammlung 2019 wird in diesem Jahr erst im Mai/Juni stattfinden; der Termin und Einladung wird noch bekanntgegeben.

 

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